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Substantiv[C]
Ein Verwandter durch Heirat, insbesondere ein Elternteil, ein Geschwister oder ein Kind des Ehepartners; im Plural die Familie des Ehepartners.
/ˈɪn.lɔː/
Aussprache
Etymologie
Aus dem Ausdruck in law, der eine rechtlich und nicht blutsmäßig anerkannte Beziehung bezeichnet.
Beispiele
My sister's husband is technically my in-law.
/maɪ ˈsɪs.tərz ˈhʌz.bənd ɪz ˈtɛk.nɪ.kəl.i maɪ ˈɪn.lɔː/
Der Ehemann meiner Schwester ist technisch gesehen mein Schwiegerverwandter.
She invited all her in-laws to dinner.
/ʃiː ɪnˈvaɪ.tɪd ɔːl hɝː ˈɪn.lɔːz tə ˈdɪn.ər/
Sie lud alle ihre Schwiegerverwandten zum Abendessen ein.
Kollokationen
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